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MiAlzo Werberichtlinie Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. DEFINITIONEN 1.1 „Adsnavia Advertising“ bezeichnet die von MiAlzo angebotenen Adsnavia-Werbungsdienste, die der Kunde für die jeweiligen Facebook-Plattformen gemäß einem Insertion Order im Rahmen dieser Vereinbarung auswählt. 1.2 „Adsnavia Gebühren“ bezeichnet eine einmalige Pauschalgebühr, die von MiAlzo festgelegt und dem Kunden von Zeit zu Zeit für dessen Teilnahme an Adsnavia Advertising mitgeteilt wird. 1.3 „Adsnavia Teilnahmegebühren“ bezeichnet die Teilnahmegebühr (einschließlich anwendbarer Steuern) für Adsnavia Advertising, die von MiAlzo festgelegt und dem Kunden von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird. 1.4 „Anzeige“ bezeichnet eine Anzeige, die gemäß einem Insertion Order im Rahmen dieser Vereinbarung geschaltet wird. 1.5 „Werbungsgebühr“ bezeichnet die im Insertion Order festgelegte budgetierte Gebühr. 1.6 „Werbekunde“ bezeichnet den Kunden oder die im Insertion Order identifizierte Einheit, für die der Kunde als Wiederverkäufer fungiert. 1.7 „Werbematerialien“ bezeichnet sämtliche Werbematerialien und zugehörigen Inhalte, die vom Kunden oder in seinem Auftrag bereitgestellt werden, einschließlich Grafiken, Kunstwerken, Texten, Dateien, URLs und Computercode. 1.8 „Werbeträger“ bezeichnet die Marken, Produkte und Dienstleistungen, die ein Werbekunde mithilfe von Werbematerialien bewirbt, einschließlich Websites, Apps, Spiele, greifbare Waren und soziale Netzwerkgruppen. 1.9 „Cashback-Rechnung“ hat die Bedeutung gemäß Abschnitt 3.1. 1.10 „Erstlaufzeit“ hat die Bedeutung gemäß der Titelseite. 1.11 „Landing Page“ bezeichnet die erste Webseite, auf die ein Benutzer nach dem Klicken auf ein Werbematerial weitergeleitet wird. 1.12 „Medien“ bezeichnet jeden Kanal (einschließlich der Plattform), auf den MiAlzo Zugriff hat, sowie Werbeinventar. 1.13 „Plattform“ bezeichnet jede von MiAlzo betriebene Plattform, die vom Kunden in einem Insertion Order zur Schaltung einer Anzeige ausgewählt wurde. 1.14 „Unzulässige Inhalte“ bezeichnet Inhalte oder Begriffe, die: a) illegale Aktivitäten (illegale Drogen, Phishing, Terrorismus, kriminelle Aktivitäten, Wettbewerbe, Schneeballsysteme oder Kettenbriefe) fördern oder damit zusammenhängen; b) mit Tabak, Glücksspiel oder Waffen in Verbindung stehen oder diese fördern; c) sich auf pornografisches oder obszönes Material beziehen; d) übermäßig grafische oder explizite Gewalt darstellen; e) diffamierend, unangemessen oder unanständig sind; f) diskriminierend sind oder „Hassrede“ darstellen, sei es gegenüber einer Einzelperson oder einer Gruppe, und basierend auf Rasse, Geschlecht, Glaubensbekenntnis, Nationalität, religiöser Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Sprache dieser Einzelperson oder Gruppe; g) Viren, Würmer, beschädigte Dateien, Risse oder andere Materialien enthalten oder fördern, die dazu bestimmt sind, Software, Hardware oder Sicherheitsmaßnahmen von Publisher, Benutzer oder Dritten zu beschädigen oder funktionsuntüchtig zu machen. 1.15 „Verlängerungszeitraum“ hat die Bedeutung gemäß Abschnitt 7.1. 1.16 „Shopback Advertising“ bezeichnet die vom Kunden gemäß einem Insertion Order im Rahmen dieser Vereinbarung ausgewählten Shopback-Pakete. 1.17 „Shopback Cashback Provision“ bezeichnet die vom Kunden gemäß einem Insertion Order im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtete Cashback-Provision an MiAlzo. 1.18 „MiAlzo Wallet“ hat die Bedeutung gemäß den Nutzungsbedingungen. 1.19 „Laufzeit“ hat die Bedeutung gemäß Abschnitt 7.1. 1.20 „Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen, die die Plattform regeln, einschließlich zusätzlicher Richtlinien, die von MiAlzo von Zeit zu Zeit erforderlich oder aktualisiert werden.

  2. WERBEMITTELPLATZIERUNGEN 2.1 Autorisierung. Der Kunde gewährt MiAlzo und seinen verbundenen Unternehmen eine nicht exklusive, weltweite und vollständig bezahlte Lizenz zur Verwendung, Ausführung, Vervielfältigung, Anzeige, Übertragung und Verteilung der Werbematerialien auf den ausgewählten Medien gemäß dieser Vereinbarung. 2.2 Kontomanager. Der auf der Titelseite angegebene Kontomanager ist der Hauptansprechpartner, um den Kunden bei verschiedenen operativen Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung zu unterstützen. 2.3 Insertion Order. Für jede Anzeige, die der Kunde schalten möchte, wird der Kunde über eine von MiAlzo von Zeit zu Zeit bestimmte Methode einen Insertion Order bereitstellen, der die Anzeigendauer, das Medium, das Budget und andere relevante Informationen enthält. Alle Insertion Orders unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und bei Konflikten zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Insertion Order haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, es sei denn, der Insertion Order sieht ausdrücklich vor, dass seine Bestimmungen bestimmten Abschnitten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Der Kunde und MiAlzo können sich darauf einigen, das Budget, die Daten und die Dauer eines Insertion Orders schriftlich zu ändern (einschließlich per E-Mail), und eine solche Änderung ist für den Kunden verbindlich. 2.4 Einreichung von Werbematerialien. Der Kunde wird alle Werbematerialien und die zugehörige Landing Page für jede Anzeige bis zum auf dem jeweiligen Insertion Order angegebenen Einreichungstermin an MiAlzo senden. Wenn Werbematerial oder die Landing Page nicht gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, kann MiAlzo nicht garantieren, dass die entsprechende Anzeige bis zum Startdatum der auf dem jeweiligen Insertion Order angegebenen Anzeige geschaltet wird. 2.5 Stornierung und Änderungsaufträge. MiAlzo kann einen Insertion Order jederzeit stornieren. Der Kunde kann einen Insertion Order jederzeit stornieren, wobei die Stornierung drei Werktage nach Erhalt des schriftlichen Stornierungswunschs von MiAlzo wirksam wird. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Adsnavia-Gebühren, Werbungsgebühr (mit den im Insertion Order angegebenen Steuern), Adsnavia-Teilnahmegebühren und/oder Shopback-Cashback-Provision zu zahlen, sofern anwendbar, die sich aus vor dem Inkrafttreten der Stornierung geschalteten Anzeigen ergeben. Spätestens drei Werktage vor dem Startdatum einer Anzeige, wenn der Kunde eine Änderung am zutreffenden Insertion Order anfordert und MiAlzo dieser Anforderung zustimmt, wird MiAlzo einen überarbeiteten Insertion Order erstellen, der eine Preisanpassung enthalten kann. Ein überarbeiteter Insertion Order kann den Start der Anzeige verzögern und wird erst wirksam, wenn der Kunde den überarbeiteten Insertion Order bis zum auf dem überarbeiteten Insertion Order angegebenen Frist an MiAlzo ausführt und übermittelt.

  3. VERGÜTUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 3.1 Werbungsgebühr, Adsnavia-Gebühren, Adsnavia-Teilnahmegebühren, Shopback-Cashback-Provision und Rechnung. (a) Nach Erhalt des ausgeführten Insertion Order wird MiAlzo dem Kunden eine Rechnung über die Werbungsgebühr und etwaige anfallende Steuern ausstellen. (b) Nach Erhalt der Rechnung hat der Kunde (i) die Werbungsgebühr für einen solchen Insertion Order innerhalb von einem (1) Monat nach Erhalt der Rechnung an MiAlzo zu zahlen oder (ii) die Werbungsgebühr und eventuell anfallende Verzugszinsen werden vom Verkäufer-Wallet verknüpft mit Ihrer Benutzer-ID ("Verkäufer-Wallet") innerhalb von netto 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum abgebucht. Eine solche Abbuchung vom Verkäufer-Wallet erfolgt jeweils am 1. oder 15. jeden Monats, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher ist. Wenn am Abbuchungsdatum des Saldos im Verkäufer-Wallet nicht ausreichend Mittel vorhanden sind, wird trotzdem der volle Betrag abgebucht, was zu einem negativen Saldo im Verkäufer-Wallet führt. (c) Wenn der Kunde sich für Shopback Advertising entschieden hat, wird MiAlzo dem Kunden innerhalb von zwei (2) Monaten nach Ablauf der entsprechenden Kampagne eine zusätzliche Rechnung für die Shopback-Cashback-Provision ("Cashback-Rechnung") ausstellen. Der Kunde hat die Zahlung an MiAlzo bis zum in der Cashback-Rechnung angegebenen Datum über die vereinbarten Zahlungsmethoden vorzunehmen. (d) Wenn der Kunde sich für Adsnavia Advertising entschieden hat, erfolgt die Zahlung der (i) Adsnavia-Gebühren und (ii) falls anwendbar, der Adsnavia-Teilnahmegebühren durch den Kunden innerhalb des jeweiligen Zahlungszeitraums über die vereinbarten Zahlungsmethoden. Für Kunden im Vereinigten Königreich können die Steuerrechnungen im Seller Center abgerufen werden. (e) Wenn ein MiAlzo nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlter Betrag verbleibt, ist MiAlzo berechtigt, neben anderen Rechten, die es haben mag, (i) Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von zwei Prozent (2%) pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung zu berechnen, (ii) den Zugang des Kunden zum MiAlzo-Verkäuferzentrum zu sperren, (iii) dem Kunden die Teilnahme an zukünftigen Kampagnen zu verbieten; und/oder (iv) die Gebühren für den Kunden zu variieren. MiAlzo hat das Recht, die Anzeigen auszusetzen, zurückzuhalten oder einzustellen, bis die vollständige Zahlung des ausstehenden Betrags und der darauf anfallenden Zinsen von MiAlzo erhalten wird. (f) Sofern in einem Insertion Order oder ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders festgelegt ist, sind alle vom Kunden an MiAlzo im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlten Beträge steuerfrei. Jede Partei wird alle Steuern zahlen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung schuldet. Der Kunde stimmt zu, dass alle Zahlungen, die an MiAlzo im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen, von allen Abzügen befreit sein werden, und wenn solche Abzüge erforderlich sind, wird der Kunde einen zusätzlichen Betrag an MiAlzo zahlen, damit nach Abzug aller erforderlichen Beträge der Nettobetrag der Zahlung auf Basis der Steuern dem Betrag der Zahlung entspricht, der MiAlzo ohne solche Abzüge zustehen würde. 3.2 Überweisung. Alle Zahlungen gemäß Abschnitt 3.1, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders festgelegt, erfolgen per Überweisung auf das auf der Titelseite angegebene Bankkonto. Jede Partei ist allein für die Überweisungsgebühren und andere Gebühren ihrer Bank verantwortlich.

  4. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN 4.1 Geschäftliches Verhalten. Der Kunde darf MiAlzo nicht vertraglich binden oder gegenüber seinen eigenen Werbetreibenden im Namen von MiAlzo irgendwelche Zusicherungen machen. Der Kunde wird sich nicht in unlauteres, falsches, betrügerisches, irreführendes oder betrügerisches Verhalten engagieren, einschließlich der Darstellung seiner eigenen Websites als offizielle Website für jedes Medium. Der Kunde muss die Wahrhaftigkeit und Genauigkeit aller Werbeziele und Preise, Versprechen, Geschenke und Belohnungen in allen Werbematerialien sicherstellen. Der Kunde darf keine Substanzen, Dienstleistungen, Produkte oder Materialien bewerben, die gegen geltende Gesetze verstoßen. 4.2 Beziehung zu Werbetreibenden. Wenn die in einem Insertion Order festgelegte Anzeige vom Kunden im Auftrag eines Werbetreibenden geschaltet wird, darf der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MiAlzo keine Verpflichtungen im Namen von MiAlzo eingehen. 4.3 Einhaltung von Gesetzen und Nutzungsbedingungen. Der Kunde stellt sicher, dass die Werbematerialien, alle Landing Pages und die Platzierung jeder Anzeige allen geltenden Gesetzen in den Gerichtsbarkeiten entsprechen, in denen jede Anzeige platziert wird, und in denen sich der Kunde und der Werbetreibende befinden oder Waren und Dienstleistungen anbieten, sowie den Nutzungsbedingungen und anderen bestehenden Kriterien oder Spezifikationen, die von MiAlzo gefordert werden (einschließlich inhaltlicher Beschränkungen, technischer Spezifikationen, Datenschutzanforderungen, Anforderungen an die Benutzererfahrung und Anforderungen in Bezug auf das öffentliche Bild von MiAlzo). 4.4 Landing Pages. In Bezug auf jede Landing Page stellt der Kunde sicher, dass: (a) der Inhalt jeder Landing Page wesentlich identisch mit der zuvor von MiAlzo übermittelten Landing Page ist; und (b) der Link zu jeder Landing Page statisch bleibt und durch den Besuchszeitpunkt, die IP-Adresse, den geografischen Standort oder andere Variablen nicht beeinflusst wird. 4.5 Untersagte Verwendungen. Der Kunde darf nicht und wird keine Dritte dazu ermächtigen: (a) Roboter oder andere automatisierte Abfragewerkzeuge, computergenerierte Suchanfragen oder betrügerische Suchmaschinenoptimierungsdienste verwenden, um Impressionen, Anfragen, Klicks oder Konversionen zu generieren oder zu verbergen, die betrügerisch oder ungültig sind; oder (b) automatisierte Mittel, Formen des Scrapings oder andere Datenextraktionsmethoden verwenden, um auf die Plattform zuzugreifen, Anfragen zu stellen, Informationen zu sammeln oder zu verwenden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MiAlzo. 4.6 Marketingverpflichtungen. Sofern zutreffend, verpflichtet sich der Kunde, die in der Insertion Order festgelegten Marketingverpflichtungen ("Marketing Obligations") zu erfüllen. Wenn der Kunde die Marketingverpflichtungen nicht erfüllt, kann MiAlzo nach eigenem Ermessen eine Rechnung ausstellen oder einen Betrag vom Verkäufer-Wallet des Kunden abziehen.

  5. VERANTWORTLICHKEITEN UND RECHTE VON MIALZO 5.1 Plattform. MiAlzo wird die Plattform betreiben und pflegen. Änderungen in Bezug auf die Funktionen oder Funktionalitäten einer Plattform beeinträchtigen nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Vereinbarung. 5.2 Recht zur Stornierung, Ablehnung oder Entfernung. MiAlzo behält sich das Recht vor, alle vom Kunden und Werbetreibenden eingereichten Werbematerialien und zugehörigen Dokumentationen zu überprüfen. Wenn nach alleinigem Ermessen von MiAlzo: (a) ein Werbematerial oder Werbeziel gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstößt; (b) der Kunde oder die Aufforderung zur Verletzung geltender Gesetze verletzt; (c) der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt (einschließlich der Nichtzahlung der Werbegebühren); (d) Werbetreibende gegen geltende Gesetze verstoßen oder dazu auffordern; (e) MiAlzo der Ansicht ist, dass Werbematerial, Werbeziel oder Landing Page MiAlzo einer strafrechtlichen, zivilen oder verwaltungsrechtlichen Haftung aussetzen kann oder (f) Werbematerial oder Werbeziel verbotene Inhalte darstellt, kann MiAlzo eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen: (i) die Anzeige ablehnen, entfernen, beenden oder die Auslieferung stoppen; (ii) den Kunden oder seine Werbetreibenden auffordern, ihren Verstoß, ihre Nichteinhaltung oder ihren Bruch innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu beheben; (iii) für jeden Verstoß dem Kunden eine Geldstrafe auferlegen oder von MiAlzo hinterlegte Beträge als pauschalierten Schadenersatz abziehen, wobei diese Geldstrafe oder dieser Abzug den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen befreit, wenn die Verluste von MiAlzo diesen Betrag übersteigen; oder (iv) diese Vereinbarung oder den betroffenen Insertion Order kündigen. 5.3 Änderungen der Nutzungsbedingungen. MiAlzo kann nach eigenem Ermessen die Nutzungsbedingungen, einschließlich der Berechtigungsanforderungen für Werbetreibende (z. B. natürliche Personen, juristische Personen), verbotene Kategorien von Produkten oder Dienstleistungen, die beworben werden dürfen, Überprüfungsstandards für Werbematerialien, Zahlungsanforderungen, Umfang der Überprüfung von Anmeldeinformationen, zusätzliche Gebühren und Verzichtserklärungen für bestimmte Branchen, aktualisieren, ändern oder modifizieren. Wenn MiAlzo die Nutzungsbedingungen einer Plattform aktualisiert, ändert oder modifiziert, wird MiAlzo angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über die Aktualisierungen, Änderungen oder Modifikationen zu informieren, einschließlich durch Veröffentlichung der geänderten Nutzungsbedingungen auf der Website der Plattform, per E-Mail oder per Sofortnachricht. Der Kunde wird die Plattform regelmäßig auf solche Aktualisierungen und Benachrichtigungen überprüfen. Geänderte Nutzungsbedingungen treten bei Veröffentlichung in Kraft. Indem der Kunde fortlaufend Insertion Orders ausführt, erklärt er sich damit einverstanden, durch die aktualisierten, geänderten oder modifizierten Nutzungsbedingungen gebunden zu sein. Stimmt der Kunde den aktualisierten, geänderten oder modifizierten Nutzungsbedingungen nicht zu, muss der Kunde diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 7 kündigen.

  6. VERTRAULICHE INFORMATIONEN 6.1 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet: (a) alle proprietären Informationen einer Vertragspartei dieser Vereinbarung, die von einer Partei an die andere in schriftlicher, grafischer, maschinenlesbarer oder anderer materieller Form offengelegt werden und als „Vertraulich“ oder „Proprietär“ oder auf andere Weise gekennzeichnet sind, um ihren vertraulichen Charakter zu kennzeichnen; (b) die Materialien von MiAlzo und alle anderen nicht öffentlichen Marketing- oder technischen Informationen, auch wenn sie nicht als vertraulich gekennzeichnet sind; und (c) alle von MiAlzo gesammelten oder entwickelten Informationen über seine Kunden. Vertrauliche Informationen umfassen auch mündliche Offenlegungen, wenn diese Informationen aufgrund des Offenlegungskontexts vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können. 6.2 Ausnahmen. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenbarende Partei öffentlich bekannt und allgemein verfügbar waren; (b) nach der Offenlegung durch die offenbarende Partei an die empfangende Partei durch keine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich bekannt und allgemein verfügbar werden; (c) sich bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befinden; (d) von der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verletzung der Verpflichtungen zur Vertraulichkeit dieses Dritten erhalten wird; (e) von der empfangenden Partei unabhängig von der Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei entwickelt wird; oder (f) von der empfangenden Partei gemäß der vorherigen schriftlichen Genehmigung der offenbarenden Partei offengelegt wird. 6.3 Nichtnutzung und Geheimhaltung. Jede Partei wird: (a) alle Vertraulichen Informationen der anderen Partei als vertraulich behandeln; (b) diese Vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist auf „need to know“-Basis für Dritte erforderlich, die eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Bestimmungen abschließen, die im Wesentlichen so schützend sind wie die Bestimmungen dieses Abschnitts, und solche Partei hat die schriftliche Zustimmung zu dieser Offenlegung von der Partei erhalten, die die Vertraulichen Informationen bereitgestellt hat; und (c) diese Vertraulichen Informationen nicht verwenden, es sei denn, dies erfolgt im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung. Jede Partei ist berechtigt, die Vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, die andere Partei wird vor der Offenlegung schriftlich über diese Anforderung informiert und erhält Unterstützung bei der Erlangung einer Verfügung, die diese Informationen vor öffentlicher Offenlegung schützt.

  7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 7.1 Dauer. Diese Vereinbarung tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft und gilt für den in der Titelseite festgelegten Zeitraum. Sofern sie nicht gemäß Abschnitt 7.2 vorzeitig gekündigt wird oder eine der Parteien der anderen Partei spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit mitteilt, dass diese Vereinbarung nicht erneuert wird, verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um aufeinander folgende Einjahreszeiträume (jeder ein „Verlängerungszeitraum“ und zusammen mit der Erstlaufzeit die „Laufzeit“). 7.2 Kündigung. Diese Vereinbarung endet sofort: (a) durch schriftliche Vereinbarung der Parteien; (b) durch Auflösung oder Einstellung des Geschäftsbetriebs einer der Parteien oder durch Einleitung von Insolvenz-, Insolvenz- oder Konkursverfahren oder anderen Verfahren zur Regelung der Schulden einer der Parteien; (c) bei Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt (wie in Abschnitt 11.4 definiert), das länger als 30 Tage andauert. 7.3 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung sofort kündigen, wenn die andere Partei ihren wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung nicht innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den wesentlichen Verstoß durch die nicht verstoßende Partei behebt. 7.4 Kündigung aus Bequemlichkeit durch MiAlzo. MiAlzo kann diese Vereinbarung insgesamt oder jeden Insertion Order jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, indem MiAlzo dem Kunden eine schriftliche Kündigungsfrist von 60 Tagen gewährt. 7.5 Auswirkungen der Kündigung. Falls diese Vereinbarung aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 5.2(f)(iv) und 7.3 gekündigt wird, können sämtliche vom Kunden an MiAlzo gezahlten Beträge als pauschalierter Schadenersatz verfallen, ohne dass dadurch MiAlzos Ansprüche auf andere Rechte oder Mittel gemäß den geltenden Gesetzen beeinträchtigt werden. 7.6 Fortgeltung. Die folgenden Bestimmungen gelten über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus: Abschnitte 1, 3, 6, 7.5, 7.6, 9, 10, 11 sowie alle anderen Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur dazu bestimmt sind, fortzubestehen. Alle Verbindlichkeiten, die vor der Kündigung oder dem Ablauf entstanden sind, bleiben über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen.

DARSTELLUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN 8.1 Gegenseitige Darstellungen und Gewährleistungen. Jede Partei erklärt und gewährleistet: (a) dass sie ordnungsgemäß organisiert, rechtmäßig existierend und in dem Land, in dem sie gegründet wurde, in gutem Ansehen ist; (b) dass die Unterzeichnung und Übergabe dieser Vereinbarung ordnungsgemäß und rechtmäßig autorisiert wurde; (c) dass diese Vereinbarung eine gültige, bindende und durchsetzbare Verpflichtung bei ihrer Unterzeichnung darstellt; und (d) dass sie bei der Erfüllung dieser Vereinbarung allen anwendbaren Gesetzen entsprechen wird. 8.2 Darstellungen und Gewährleistungen durch den Kunden. Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass: (a) die Unterzeichnung, Übergabe und Erfüllung dieser Vereinbarung nicht im Konflikt mit oder ein Verstoß gegen die Bedingungen einer Vereinbarung, eines Instruments, eines Urteils, eines Dekrets oder einer Anordnung, eines Gesetzes, einer Regel oder einer behördlichen Verordnung darstellen wird, die für den Kunden gelten; (b) alle Informationen, die der Kunde MiAlzo zur Verfügung stellt, einschließlich, falls zutreffend, Informationen, die im Namen eines Werbetreibenden bereitgestellt werden, vollständig, wahr, genau und aktuell sind, und jeder Werbetreibende, den der Kunde vertritt (falls zutreffend), das Recht hat, sein Geschäft zu betreiben, einschließlich des Angebots seiner Produkte oder Dienstleistungen; (c) die vom Kunden eingereichten Werbematerialien wahr und genau sind; (d) jeder Werbetreibende das Recht oder die Autorisierung hat, die entsprechenden Landing Pages und Werbeziele zu verwenden, zu vermarkten und zu bewerben, und die Verwendung, Vermarktung und Förderung solcher Landing Pages und Werbeziele gemäß dieser Vereinbarung allen anwendbaren Gesetzen entspricht; (e) keine Werbematerialien, Landing Page oder Werbeziel Informationen enthalten (i) die gegen oder zur Verletzung eines anwendbaren Gesetzes verstoßen; (ii) betrügerische oder irreführende Informationen oder Anreize; (iii) Viren, Malware, Spyware, Trojaner, Phishing oder anderen bösartigen Code, der Sicherheitsmaßnahmen der Plattform verletzen oder umgehen könnte; (iv) Informationen, die gefälschte oder gefälschte Waren oder illegale Geschäfte bewerben oder fördern (einschließlich Apps oder Software mit versteckten Gebühren); (v) Material, das die Rechte Dritter verletzt; oder (vi) Material, das schädlich, missbräuchlich, pornografisch oder obszön, bedrohlich oder diffamierend sein kann; und (f) der Kunde alle notwendigen Rechte hat, MiAlzo zu gestatten und gewährt MiAlzo hiermit alle erforderlichen Rechte, die MiAlzo benötigt, um die Werbematerialien auf der Plattform zu verwenden, zu speichern, zu kopieren, zu modifizieren, zu reformieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu übertragen, anzuzeigen und zu verteilen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS 9.1 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde wird MiAlzo und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Klagen, Verlusten, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren und sonstiger rechtlicher Kosten, unmittelbar oder mittelbar, freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit ergeben: (a) einem Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung; (b) einem Versäumnis des Kunden, seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu erfüllen; (c) jeder Verletzung von Rechten Dritter durch eine Anzeige, ein Werbeziel oder ein Werbematerial; oder (d) Betrug, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden. 9.2 Verfahrensweise. MiAlzo wird den Kunden umgehend über jeden Anspruch informieren, der Abschnitt 9.1 unterliegt, und dem Kunden gestatten, die Annahme und Kontrolle der Verteidigung dieses Anspruchs zu übernehmen. MiAlzo hat jedoch das Recht, eigene Rechtsvertreter zu beauftragen und an der Verteidigung von Ansprüchen auf Kosten des Kunden allein teilzunehmen. Der Kunde hat das alleinige Recht, einen Anspruch zu verteidigen, zu vergleichen, zu begleichen oder anderweitig zu entscheiden, wird jedoch keiner Regelung oder Vergleich zustimmen, die die Haftung von MiAlzo zugibt oder Pflichten zur Leistung oder Zahlung gegenüber MiAlzo auferlegt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MiAlzo. Wenn die Parteien sich auf eine Regelung einigen, wird der Kunde die Regelung nicht veröffentlichen, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung von MiAlzo einzuholen.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 10.1 Haftungsausschluss von Gewährleistungen. ALLE LEISTUNGEN VON MIALZO UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SOWIE ALLE MIALZO-MATERIALIEN WERDEN "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. MIALZO GIBT KEINE GARANTIEN HINSICHTLICH DES ERFOLGS EINER KAMPAGNE ODER ANZEIGE, DER ANZAHL DER BESUCHE, VERKÄUFE ODER KONVERSIONSRATEN. DER KUNDE ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS MIALZO NICHT GEWÄHRLEISTEN KANN, DASS MATERIALIEN, DIE VOM KUNDEN ODER IM NAMEN DES KUNDEN ODER DES WERBETREIBENDEN EINGEREICHT WERDEN, VOR DIEBSTAHL ODER MISSBRAUCH GESCHÜTZT WERDEN, UND MIALZO KEINE HAFTUNG AUS EINEM VERSAGEN EINER SICHERHEITSTECHNOLOGIE ODER EINES VERFAHRENS HAT. 10.2 Haftungsausschluss für Folgeschäden. MIALZO WIRD UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR SEIN FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, STRAFRECHTLICHE ODER EXEMPLARY SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ANGESTREBTEN TRANSAKTION ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER VERLUST DES GESCHÄFTS. 10.3 Haftungsbegrenzung. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN WIRD DIE GESAMTHAFTUNG VON MIALZO ODER EINES VERBUNDENEN UNTERNEHMENS VERSCHIEDENER ARTEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT (EINSCHLIESSLICH GARANTIEANSPRÜCHE), UNABHÄNGIG VON DEM FORUM UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE HANDLUNG ODER EIN ANSPRUCH AUF VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG BERUHT, DEN GESAMTBETRAG NICHT ÜBERSCHREITEN, DEN MIALZO VOM KUNDEN UNTER DIESER VEREINBARUNG FÜR DEN ZEITRAUM VON 12 MONATEN VOR DIESEM ANSPRUCH ERHALTEN HAT. 10.4 Unabhängige Risikozuweisungen. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die eine Haftungsbeschränkung oder einen Ausschluss von Schäden vorsieht, dient der Zuweisung von Risiken dieser Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese Zuweisung ist ein wesentliches Element der Grundlage des Geschäfts zwischen den Parteien. Jede dieser Bestimmungen ist abtrennbar und unabhängig von allen anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und jede dieser Bestimmungen gilt auch dann, wenn sie ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllen.

SONSTIGES 11.1 Unterauftragnehmer. MIALZO kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung durch seine verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer ausüben. MIALZO ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch diese verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer verantwortlich. 11.2 Unabhängiger Auftragnehmer. Diese Vereinbarung wird nicht als Schaffung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures oder einer Agenturbeziehung oder als Erteilung einer Franchise ausgelegt. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer bei der Erfüllung dieser Vereinbarung. Keine Partei ist berechtigt, die andere Partei zu einer Haftung oder Verpflichtung zu verpflichten oder zu vertreten, dass sie dazu befugt ist. 11.3 Pressemitteilung. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt oder durch die Gesetze irgendeines Zuständigkeitsbereichs vorgeschrieben, gibt keine der Parteien eine öffentliche Erklärung oder Pressemitteilung über die in dieser Vereinbarung vorgesehene Zusammenarbeit ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei ab. Jede Partei, die gesetzlich verpflichtet ist, eine öffentliche Erklärung zu einem in dieser Vereinbarung geregelten Sachverhalt abzugeben, holt vor der Veröffentlichung die gutgläubige Meinung der anderen Partei zu dem Inhalt dieser öffentlichen Erklärung ein. 11.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für einen Ausfall oder eine Verzögerung bei der Erfüllung einer Verpflichtung (außer den finanziellen Verpflichtungen) aus dieser Vereinbarung, wenn dieser Ausfall oder diese Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich Feuer, Stromausfall, Arbeitsstreitigkeiten, Krieg, zivilen Unruhen oder Handlungen oder Unterlassungen der Regierung (einschließlich neuer Gesetze oder Verordnungen) ("Höhere Gewalt"). Die Frist für die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung wird um einen Zeitraum verlängert, der dem Fortdauern des Ereignisses höherer Gewalt entspricht. 11.5 Rechtswahl und Beilegung von Streitigkeiten. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Vereinigten Königreichs und wird gemäß diesem ausgelegt. Im Falle eines Streits, einer Kontroverse, eines Anspruchs oder einer Meinungsverschiedenheit jeglicher Art, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich der Verletzung, Kündigung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung, oder im Zusammenhang mit der Feststellung von Angelegenheiten, die einer objektiven Entscheidung gemäß dieser Vereinbarung unterliegen ("Streitigkeit"), die Gegenstand einer schriftlichen Mitteilung durch eine Partei an die andere ("Streitmitteilung") war, werden die Parteien versuchen, diese Streitigkeit für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung von der anderen Partei über das Bestehen einer Streitigkeit in erster Instanz durch gegenseitige Diskussionen zwischen dem Top-Management jeder der Parteien beizulegen. Kann die Streitigkeit innerhalb des dreißigtägigen Zeitraums nicht durch gegenseitige Diskussionen beigelegt werden, so wird sie durch ein Schiedsgericht unter der Verwaltung des United Kingdom International Arbitration Centre im Vereinigten Königreich gemäß den zum Zeitpunkt der Geltung der Schiedsgerichtsordnung des United Kingdom International Arbitration Centre ("SIAC-Regeln") endgültig beigelegt, die als in diesem Abschnitt durch Bezugnahme inkorporiert gelten. Es wird drei (3) Schiedsrichter geben, und die Sprache des Schiedsverfahrens wird Englisch sein.

11.6 Mitteilungen. Alle Mitteilungen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten als erfolgt am Tag ihres Eingangs entweder per Kurier, E-Mail, portoüberprüfter Einschreiben oder Einschreiben oder Telefax und sind an MiAlzo oder den Kunden gerichtet an deren jeweilige Adressen, die auf der Titelseite angegeben sind.

11.7 Übertragung. Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung (ganz oder teilweise) weder freiwillig, unfreiwillig noch kraft Gesetzes übertragen oder delegieren, einschließlich durch direkte oder indirekte Änderung der Kontrolle, Fusion (unabhängig davon, ob der Kunde die überlebende Einheit ist) oder aufgrund von Gesetzen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MiAlzo, die MiAlzo nach eigenem Ermessen zurückhalten kann. Jede direkte oder indirekte Änderung der Kontrolle des Eigenkapitalbesitzes oder der Leitung oder Kontrolle des Kunden, unabhängig davon, ob der Kunde als Einheit überlebt oder nicht, gilt als Übertragung und Delegation dieser Vereinbarung, die die vorherige schriftliche Zustimmung von MiAlzo erfordert. Eine Übertragung durch den Kunden entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und jeglichem Insertionsauftrag, es sei denn, MiAlzo erklärt dies ausdrücklich in seiner schriftlichen Zustimmung. MiAlzo wird den Kunden nicht von seiner Haftung aus dieser Vereinbarung und jeglichem Insertionsauftrag entbinden, es sei denn, MiAlzo erklärt dies ausdrücklich in seiner schriftlichen Zustimmung. MiAlzo kann seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung oder einem Insertionsauftrag (ganz oder teilweise) freiwillig, unfreiwillig oder kraft Gesetzes übertragen oder delegieren, ohne die Zustimmung des Kunden einzuholen. Jede angebliche Übertragung oder Delegation im Widerspruch zu diesem Abschnitt 11.7 ist nichtig und unwirksam. Vorbehaltlich dieses Abschnitts 11.7 bindet diese Vereinbarung und kommt den jeweiligen erlaubten Rechtsnachfolgern und erlaubten Abtretungen jeder Partei zu.

11.8 Verzicht. Jeder Verzicht auf Bestimmungen dieser Vereinbarung oder auf Rechte oder Rechtsbehelfe einer Partei aus dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und gemäß Abschnitt 11.6 erfolgen, um wirksam zu sein. Ein Versäumnis, eine Unterlassung oder eine Verzögerung einer Partei, die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder ihre Rechte oder Rechtsbehelfe zu einem beliebigen Zeitpunkt durchzusetzen, wird nicht als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus dieser Vereinbarung ausgelegt und beeinträchtigt die Gültigkeit des Ganzen oder eines Teils dieser Vereinbarung in keiner Weise oder beeinträchtigt das Recht dieser Partei, zu einem späteren Zeitpunkt tätig zu werden. Die Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine der Parteien gemäß dieser Vereinbarung schließt nicht die Durchsetzung durch die Partei eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs gemäß dieser Vereinbarung aus oder das Recht der Partei aus, dies gesetzlich durchzusetzen.

11.9 Teilnichtigkeit. Sollte eine Bestimmung, Bedingung oder Regelung dieser Vereinbarung zu irgendeinem Grad für ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar befunden werden, werden die Parteien in gutem Glauben bemüht sein, Änderungen zu vereinbaren, die die in dieser Vereinbarung zum Ausdruck gebrachten Absichten soweit wie möglich erhalten sollen. Können sich die Parteien nicht auf eine Änderung einigen, wird die ungültige Bestimmung, Bedingung oder Regelung von den verbleibenden Bestimmungen, Bedingungen und Regelungen dieser Vereinbarung abgetrennt, die weiterhin in vollem Umfang gültig und durchsetzbar bleiben, soweit dies gesetzlich zulässig ist, und das Schiedsgericht wird die ursprüngliche Absicht der Parteien in Bezug auf die abgetrennte Bestimmung, Bedingung oder Regelung so weit wie möglich wahren.

11.10 Kumulative Rechtsbehelfe. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs schließt eine andere oder weitere Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs aus. Die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechte und Rechtsbehelfe sind kumulativ und nicht ausschließlich für jeden Rechtsbehelf, der gesetzlich oder nach Billigkeit gewährt wird.

11.11 Vertraulichkeit der Vereinbarung. Der Kunde wird keine Bedingungen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MiAlzo gegenüber Dritten offenlegen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.

11.12 Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in Gegenstücken ausgeführt werden, von denen jedes als Original gilt und zusammen als ein und dasselbe Abkommen gelten wird.

11.13 Sprache. Wenn diese Vereinbarung in mehreren Sprachen ausgeführt wird, ist nur die englische Version für die Parteien verbindlich.

11.14 Überschriften. Überschriften dienen in dieser Vereinbarung nur als Referenz und werden bei der Auslegung dieser Vereinbarung nicht berücksichtigt.

11.15 Integration. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit der Titelseite und allen Insertionsaufträgen stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen Mitteilungen, Darstellungen, Verständigungen und Vereinbarungen, sei es mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. Keine Bedingungen, Bestimmungen oder Regelungen eines Kaufauftrags, einer Auftragsbestätigung oder eines anderen Geschäftsformulars, das eine der Parteien in Verbindung mit den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen verwenden kann, haben Auswirkungen auf die Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen der Parteien gemäß dieser Vereinbarung oder ändern diese auf irgendeine Weise, unabhängig davon, ob eine empfangende Partei gegen diese Bedingungen, Bestimmungen oder Regelungen Einwände erhebt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von MiAlzo jederzeit geändert werden.

Letztes Update: 16. Januar 2023